HRB 22633: MVZ Forum Valentinum GmbH, Hargesheim, Arthur-Rauner-Straße 4, 55595 Hargesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schumacher, Elisabeth, Waldböckelheim, * ‒.‒.‒‒.
PR 20299: Medizinisches Versorgungszentrum Forum Valentinum Dilly und Partner Heinz-Peter Dilly, Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin Dipl.-Medizinerin, Elisabeth Schumacher, Fachärztin für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Diabetologie, Hargesheim (Arthur-Rauner-Straße 4, 55595 Hargesheim). Die im Wege der formwechselnden Umwandlung entstandene MVZ Forum Valentinum GmbH wurde am 09.11.2017 in das Handelsregister eingetragen, nun HRB 22633 Amtsgericht Bad Kreuznach. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 22633: Forum Valentinum GmbH, Hargesheim, Arthur-Rauner-Straße 4, 55595 Hargesheim. MVZ Forum Valentinum GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: ist der Betrieb eines MVZ im Sinne des §95 SGB V in 55595 Hargesheim mit weiteren Betriebsstätten. 25.000,00 EUR.
HRB 22633: Forum Valentinum GmbH, Hargesheim, Arthur-Rauner-Straße 4, 55595 Hargesheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.07.2017. Geschäftsanschrift: Arthur-Rauner-Straße 4, 55595 Hargesheim. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Dilly, Heinz-Peter, Hargesheim, * ‒.‒.‒‒; Schumacher, Elisabeth, Waldböckelheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der "Medizinisches Versorgungszentrum Forum Valentinum Dilly und Partner Heinz-Peter Dilly, Facharzt für Innere- und Allgemeinmedizin Dipl.-Medizinerin, Elisabeth Schuhmacher, Fachärztin für Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Diabetologie", Hargesheim (Amtsgericht Koblenz, PR 20299) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 27.07.2017. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.