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a)
MVZ Limbach Halle GmbH
b)
Halle (Saale)
Geschäftsanschrift:
Kleine Marktstraße 3, 06108 Halle (Saale)
c)
Die Errichtung und der Betrieb eines oder
mehrerer Medizinischer
Versorgungszentren (im Folgenden auch
"MVZ" genannt) im Sinne von § 95 Abs. 1
Satz 2 i. V. m. Abs. 1a SGB V. Die
Gesellschaft erbringt durch angestellte
Ärzte umfassend alle ärztlichen und damit
zusammenhängenden nichtärztlichen
Leistungen der für das jeweilige MVZ
zugelassenen Fachgebiete unter Wahrung
der Fachgebietsgrenzen für gesetzlich und
privat versicherte Patienten. Sie ist
außerdem tätig für Ärzte, Krankenhäuser
und krankenhausähnliche sowie sonstige
Einrichtungen ärztlicher Heilbehandlung,
Diagnostik und Befunderhebung. Die
Gesellschaft übt insoweit die Heilkunde am
Menschen aus und beachtet hierbei das
ärztliche Berufsrecht, insbesondere die
Weisungsfreiheit der Ärzte in medizinischen
Fragen. Die Gesellschaft darf alle
Geschäfte und Handlungen vornehmen, die
dem Gesellschaftszweck unmittelbar und
mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann
unter Wahrung der zulassungsrechtlichen
Voraussetzungen Nebenbetriebsstätten
(Zweigpraxen, ausgelagerte
Betriebsstätten) errichten sowie örtliche und
überörtliche
Berufsausübungensgemeinschaften mit
allen dazu befugten Leistungserbringern
bilden. Sie erbringt ihre Leistungen für
Patienten, Arztpraxen, Krankenhäuser
sowie ambulante und stationäre
Einrichtungen der Diagnostik, Behandlung,
Vorsorge und Rehabilitation einschließlich
nichtärztlicher Leistungserbringer im
Bereich des Gesundheitswesens in allen
zulässigen Formen der Kooperation. Die
Gesellschaft darf Zweigniederlassungen
errichten, Tochtergesellschaften, allein oder
mit anderen betreiben und sich an
gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen
beteiligen. Die Behandlungsverträge mit
den Patienten werden mit der Gesellschaft
abgeschlossen. Abweichendes kann durch
Gesellschafterbeschluss für die
Behandlung von nicht gesetzlich
krankenversicherten Patienten festgelegt
werden, falls eine private
Krankenversicherung die Inanspruchnahme
des MVZ als nicht ihren
Versicherungsbedingungen entsprechend
ablehnt; in diesem Fall kann den Ärzten des
MVZ durch Gesellschafterbeschluss eine
Nebentätigkeitenserlaubnis zur Behandlung
dieser Patienten erteilt werden. In der
Nebentätigkeitserlaubnis ist zu regeln, ob
und inwieweit der Arzt die Vrgütung für
seine ärztliche Tätigkeit an die Gesellschaft
weiterleiten muss. |
25.000,00
EUR |
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
b)
Geschäftsführer:
Schuster, Jana, Leipzig, * ‒.‒.‒‒
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 14.08.2018.
Die Gesellschafterversammlung vom 22.05.2024 hat die
Änderung des § 1 (Sitz, bisher Heidelberg, Amtsgericht
Mannheim HRB 742879) der Satzung beschlossen. |
a)
07.06.2024
Storbeck |