HRB 51224: MVZ Strahlentherapie RheinMainNahe GmbH, Mainz, August-Horch-Straße 12, 55129 Mainz. Eintragung lfd. Nr. 1 von Amts wegen ergänzt: Geschäftsführer: Priv.-Doz. Dr. Mücke, Ralph Dietmar, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 51224: MVZ Strahlentherapie RheinMainNahe GmbH, Mainz, August-Horch-Straße 12, 55129 Mainz. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.03.2022. Geschäftsanschrift: August-Horch-Straße 12, 55129 Mainz. Gegenstand: Der Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren ("MVZ") i.S.d. § 95 Abs. 1 SGB V zur Erbringung aller hiernach zulässigen vertrags- und privatärztlichen und nicht ärztlichen Leistungen, insbesondere im Bereich der Strahlentherapie, Nuklearmedizin und Radiologie und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sowie die Bildung von Kooperationen mit ambulanten und stationären Leistungserbringern der Krankenhausbehandlung. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Dr. Lochhas, Gabriele, Eppstein, * ‒.‒.‒‒; Dr. Metzmann, Ute, Mainz, * ‒.‒.‒‒; Dr. Mücke, Ralph Dietmar, Bad Kreuznach, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der MVZ Strahlentherapie RheinMainNahe, überörtliche Gemeinschaftspraxis Dr. Ute Metzmann, Dr. Gabriele Lochhas, PD Dr. Ralph Mücke - Partnerschaft von Ärzten, Mainz (Amtsgericht Koblenz PR 20437, vormals "MVZ Strahlentherapie RheinMainNahe, überörtliche Gemeinschaftspraxis Dr. Ute Metzmann, Dr. Gabriele Lochhas, PD Dr. Ralph Mücke - Partnerschaft von Ärzten") nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 25.03.2022. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.