HRB 7383:MWI medizinisch-wissenschaftliche Informationsdienste GmbH, Neu-Isenburg, Am Forsthaus Gravenbruch 5, 63263 Neu-Isenburg.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden BSMO GmbH, Berlin am 28.07.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 7383:MWI medizinisch-wissenschaftliche Informationsdienste GmbH, Neu-Isenburg, Am Forsthaus Gravenbruch 5, 63263 Neu-Isenburg.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Am Forsthaus Gravenbruch 5, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.07.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der BSMO GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 57533) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der übertragenden Gesellschaft ist Sicherheit zu leisten, wenn sie innerhalb einer Frist von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Verschmelzungsplans glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Anteilseigner der übertragenden Gesellschaft haben bei grenzüberschreitenden Verschmelzungen einen Anspruch auf angemessene Abfindung, sofern sie der Verschmelzung widersprochen haben; gegebenenfalls steht ihnen auch ein Anspruch auf bare Zuzahlung zu. Kostenfreie Auskünfte können eingeholt werden bei: Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
MWI medizinisch-wissenschaftliche Informationsdienste GmbH, Neu-Isenburg (Am Forsthaus Gravenbruch 5, 63263 Neu-Isenburg). Mit der BSMO Business Solutions Medicine Online GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 57533 B) als Organträger ist am 28.11.2006 ein Ergebnisabführungsvertrag abgeschlossen. Ihm hat die Gesellschafterversammlung vom 28.11.2006 zugestimmt.