HRB 503569: MWN in Niefern Maschinenfabrik GmbH, Niefern-Öschelbronn, Bahnhofstr. 51-53, 75223 Niefern-Öschelbronn. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Walz, Andreas, Neulingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Muchenberger, Vera, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 503569:MWN in Niefern Maschinenfabrik GmbH, Niefern-Öschelbronn, Bahnhofstr. 51-53, 75223 Niefern-Öschelbronn.Bestellt als Geschäftsführer: Lindörfer, Wolfgang, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Muchenberger, Michael, Niefern-Öschelbronn. Prokura erloschen: Lindörfer, Wolfgang, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒; Rummel, Bernhard, Forst, * ‒.‒.‒‒.
MWN in Niefern Maschinenfabrik GmbH, Niefern-Öschelbronn, Bahnhofstr. 51-53, 75223 Niefern-Öschelbronn.Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Bahnhofstr. 51-53, 75223 Niefern-Öschelbronn. Prokura erloschen: Fegert, Günter, Niefern-Öschelbronn.
MWN in Niefern Maschinenfabrik GmbH, Niefern-Öschelbronn (Bahnhofstr. 51-53, 75223 Niefern-Öschelbronn). Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Lindörfer, Wolfgang, Karlsruhe, * ‒.‒.‒‒; Sold, Holger, Speyer, * ‒.‒.‒‒.
MWN in Niefern Maschinenfabrik GmbH, Niefern-Öschelbronn (Bahnhofstr. 51-53, 75223 Niefern-Öschelbronn). Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.03.2007 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom gleichen Tag die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Schäfer-MWN Roll Service GmbH", Renningen (Amtsgericht Stuttgart HRB 253193) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.