MWS GmbH Wein- und Sektvertrieb, Würzburg, Martin-Luther-Straße 7, 97072 Würzburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2012 mit der Sektkellerei J. Oppmann Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 10289) verschmolzen.
MWS GmbH Wein- und Sektvertrieb, Würzburg, Martin-Luther-Straße 7, 97072 Würzburg. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 08.02.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Sektkellerei J. Oppmann Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Würzburg (Amtsgericht Würzburg HRB 10289) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.