HRB 41890: MWV Manufacturing Trier GmbH, Trier, Schiffstraße 1, 54293 Trier. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden HRB 1296 am 02.09.2016 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 41890: MWV Manufacturing Trier GmbH, Trier, Schiffstraße 1, 54293 Trier. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.08.2016 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.08.2016 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 05.08.2016 mit der MeadWestvaco Enterprises GmbH mit Sitz in Trier (HRB 1296) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 41890:MWV Manufacturing Trier GmbH, Trier, Schiffstraße 1, 54293 Trier.Bestellt als Geschäftsführer: Gabriel, Tobias, Zeltingen-Rachtig, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bippus, Holger, Hünstetten, * ‒.‒.‒‒.
MWV Manufacturing Trier GmbH, Trier, Schiffstraße 1, 54293 Trier. Geschäftsführer: Bippus, Holger, Hünstetten, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
MWV Manufacturing Trier GmbH, Trier, Schiffstraße 1, 54293 Trier. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 21.03.2013 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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