Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, inlän-
dische Geschäftsanschrift,
empfangsberechtigte Person,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer, Ver-
tretungsberechtigte und beson-
dere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkun-
gen |
14 |
b)
Geschäftsanschrift:
Köpenicker Straße 20, 10997 Ber-
lin |
|
|
|
|
a)
16.12.2024
Manske |
HRB 91586 B: MYKITA GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 4. Krannich, Moritz-Christian
HRB 91586 B: MYKITA GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Nicht mehr Geschäftsführer: 3. Koch, Franz; Geschäftsführer: 4. Krannich, Moritz-Christian, * ‒.‒.‒‒, Berlin; Geschäftsführer: 5. Plattner, Dennis, * ‒.‒.‒‒, Berlin
HRB 91586 B: MYKITA GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Gegenstand: Ferner: Die Herstellung von Brillengestellen. Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.05.2017 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Gegenstand).
HRB 91586 B: MYKITA GmbH, Berlin, Ritterstraße 9, 10969 Berlin. Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage sind die MYKITA Manufactory GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 109701 B) und die MYKITA Retail GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg HRB 155089 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.
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