HRB 23651: Maßarbeit - Die Holzwerkstatt GmbH, Dortmund, Altenderner Straße 118, 44329 Dortmund. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 23651: Maßarbeit - Die Holzwerkstatt GmbH, Dortmund, Altenderner Straße 118, 44329 Dortmund. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Liquidator: Thurau, Thomas, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Maßarbeit - Die Holzwerkstatt GmbH, Dortmund, Altenderner Straße 118, 44329 Dortmund. Nicht mehr Geschäftsführer: Hirsch, Marcus, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
Maßarbeit - Die Holzwerkstatt GmbH, Dortmund, Altenderner Straße 118, 44329 Dortmund. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.11.2010. Geschäftsanschrift: Altenderner Straße 118, 44329 Dortmund. Gegenstand: der Geschäftsbetrieb einer Tischlerei nebst Möbelproduktion und aller damit zusammenhängender Tätigkeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hirsch, Marcus, Dortmund, * ‒.‒.‒‒; Thurau, Thomas, Dortmund, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Maßarbeit - Die Holzwerkstatt oHG, Dortmund (Amtsgericht Dortmund, HRA 17081) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 17.11.2010. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.