MaPlaS Marketing- und Vertriebsberatungsgesellschaft mbH, Gummersbach (Berlin-Str. 5, 51645 Gummersbach). Die Verschmelzung ist im Register des übernehmenden Rechtsträgers (AG Köln HRA 23579)am 03.02.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
MaPlaS Marketing- und Vertriebsberatungsgesellschaft mbH, Gummersbach (Berlin-Str. 5, 51645 Gummersbach). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.12.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 28.12.2005 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den künftig unter MaPlaS Marketing- und Vertriebsberatung e.K., Inhaber Stephan Hassel auftretenden Herrn Stephan Hassel übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Neueintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.