Maatz + Schiel Informationstechnologie GmbH, Selm (Netteberger Straße 45a, 59379 Selm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Com.Med GmbH am 6. Juni 2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Maatz + Schiel Informationstechnologie GmbH, Selm (Netteberger Straße 45a, 59379 Selm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 17. April 2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beiden beteiligten Rechtsträger vom selben Tage mit der Com.Med GmbH mit Sitz in Dortmund (Amtsgericht Dortmund HRB 16342) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Maatz + Schiel Informationstechnologie GmbH, Selm (Netteberger Straße 45a, 59379 Selm). Bestellt als Geschäftsführer: Mengel, Robert Henrik, Haan, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Maatz, Marita, Selm, * ‒.‒.‒‒.