HRB 75446: Mack Optic Hörakustik GmbH, Langenfeld, Marktplatz 14, 40764 Langenfeld. Nach Änderung der Geschäftsanschrift: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Mack Optic Hörakustik GmbH Zweigniederlassung Köln, 50969 Köln, Geschäftsanschrift: Höninger Weg 190, 50969 Köln.
HRB 75446: Mack Optic Hörakustik GmbH, Langenfeld, Marktplatz 14, 40764 Langenfeld. Bestellt als Geschäftsführer: Mack, Patrick, Pulheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 75446: Mack Optic Hörakustik GmbH, Langenfeld, Marktplatz 14, 40764 Langenfeld. Nach Berichtigung der Geschäftsanschrift von Amts wegen: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Mack Optic Hörakustik GmbH Zweigniederlassung Pulheim, 50259 Pulheim, Geschäftsanschrift: Auf dem Driesch 2 - 4, 50259 Pulheim.
HRB 75446: Mack Optic Hörakustik GmbH, Langenfeld, Marktplatz 14, 40764 Langenfeld. Nach Firmenänderung: Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Mack Optic Hörakustik GmbH Zweigniederlassung Köln, 50969 Köln, Geschäftsanschrift: Höninger Weg 194, 50969 Köln; Mack Optic Hörakustik GmbH Zweigniederlassung Pulheim, 50259 Pulheim, Geschäftsanschrift: Auf dem Dreisch 2 - 4, 50259 Pulheim.
HRB 75446: Mack Optic Hörakustik GmbH, Langenfeld, Marktplatz 14, 40764 Langenfeld. Zweigniederlassung errichtet unter Firma: Optik Mack Zweigniederlassung, 50969 Köln, Geschäftsanschrift: Höninger Weg 194, 50969 Köln; Optik Mach Zweigniederlassung Pulheim, 50259 Pulheim, Geschäftsanschrift: Auf dem Dreisch 2, 50259 Pulheim. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 07.08.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 07.08.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 07.08.2017 mit der Optik Mack GmbH mit Sitz in Köln, (Amtsgericht Köln, HRB 23298) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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