HRB 205211 B: Madame Moneypenny GmbH, Berlin, Greifswalder Straße 226, 10405 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Greifswalder Straße 226, 10405 Berlin
HRB 205211 B: Madame Moneypenny GmbH, Berlin, c/o Wonder Coworking, Prenzlauer Allee 186, 10405 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: c/o Wonder Coworking, Prenzlauer Allee 186, 10405 Berlin
HRB 205211 B: Madame Moneypenny GmbH, Berlin, Wattstraße 11, 13355 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift: Wattstraße 11, 13355 Berlin
HRB 205211 B: Madame Moneypenny GmbH, Berlin, c/o Factory Berlin, Rheinsberger Straße 76/77, 10115 Berlin. Firma: Madame Moneypenny GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: c/o Factory Berlin, Rheinsberger Straße 76/77, 10115 Berlin; Gegenstand: Information, Aufklärung und Bildung von Frauen in Finanz- und Wirtschaftsfragen durch Bereitstellung von Internetangeboten, durch Seminare und Bildungsveranstaltungen, Herausgabe und Vertrieb von Druckerzeugnissen (etwa Merkblättern, Broschüren, Büchern) und elektronischen Unterlagen. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: 1. Wegelin, Natascha, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 04.03.2019; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Ausgliederung des unter der Firma Natascha Wegelin e.K. von der Inhaberin Natascha Wegelin geführten Einzelunternehmens mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 55568 B) aus ihrem Vermögen gemäß dem Ausgliederungsplan vom 04.03.2019 Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.