HRB 3523: Mader Energieerzeugungs GmbH, Bischofsmais, Hauptstraße 50, 94253 Bischofsmais. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2020 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) der Satzung beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Der Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere das Betreiben von Wasserkraftwerken sowie der Erwerb, die Bebauung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien.
Mader Energieerzegungs GmbH, Bischofsmais, Hauptstraße 50, 94253 Bischofsmais. Mader Energieerzeugungs GmbH. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsplan vom 22.10.2010 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 22.10.2010 und Beschluss der Gesellschafterversammlung der übertragenden Gesellschaft vom 22.10.2010 Teile des Vermögens von der Mader Bau GmbH mit dem Sitz in Bischofsmais (Amtsgericht Deggendorf HRB 2342) übernommen.
Mader Energieerzegungs GmbH, Bischofsmais, Hauptstraße 50, 94253 Bischofsmais.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.10.10. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 50, 94253 Bischofsmais. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Energieerzeugungsanlagen, insbesondere das Betreiben von Wasserkraftwerken. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mader, Josef, Bischofsmais, * ‒.‒.‒‒; Mader, Bernhard, Bischofsmais, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.