Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
9 |
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b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Khestel, René, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒ |
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Locker, Wolfgang, Windeck, * ‒.‒.‒‒
Maertens, Dirk, Duisburg, * ‒.‒.‒‒ |
|
a)
10.11.2023
Li |
HRB 36129: Maenken Kommunikation GmbH, Köln, Von-der-Wettern-Straße 25, 51149 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Khestel, René, Darmstadt, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 36129: Maenken Kommunikation GmbH, Köln, Von-der-Wettern-Straße 25, 51149 Köln. Nicht mehr Geschäftsführer: Märten, Oliver, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 36129: Maenken Kommunikation GmbH, Köln, Von-der-Wettern-Straße 25, 51149 Köln. Bestellt als Geschäftsführer: Märten, Oliver, Ahrensburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 36129: Maenken Kommunikation GmbH, Köln, Von-der-Wettern-Straße 25, 51149 Köln. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.08.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 26.08.2015 mit der HR Corporate Publishing GmbH mit Sitz in Köln (Amtsgericht Köln, HRB 67899) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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