HRB 761056: Mafu Holding GmbH, Rosenfeld, Daimlerstraße 7, 72348 Rosenfeld. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist ferner durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 600.000,00 EUR auf 625.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 625.000,00 EUR.
HRB 761056: Mafu Holding GmbH, Rosenfeld, Daimlerstraße 7, 72348 Rosenfeld. Die Eintragung der Abspaltung ist im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers "Mafu GmbH Sortier- und Zuführtechnik", Rosenfeld (Amtsgericht Stuttgart HRB 410154) am 29.05.2017 erfolgt. Gemäß § 130 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen.
HRB 761056: Mafu Holding GmbH, Rosenfeld, Daimlerstraße 7, 72348 Rosenfeld. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 30.03.2017 mit Nachtrag vom 26.04.2017. Geschäftsanschrift: Daimlerstraße 7, 72348 Rosenfeld. Gegenstand: Das Halten und Verwalten von Gesellschaftsbeteiligungen sowie die Überwachung und strategische Unterstützung der Geschäftsleitung der operativen Gesellschaften. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lehleuter, Ralf, Balingen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung von Teilen des Vermögens (Gesellschaftsbeteiligungen) aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mafu GmbH Sortier- und Zuführtechnik", Rosenfeld (Amtsgericht Stuttgart HRB 410154) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 30.03.2017 mit Nachtrag vom 26.04.2017 und der Versammlungsbeschlüsse des übertragenden Rechtsträgers vom 30.03.2017 und 26.04.2017. Die Abspaltung wird erst mit der Eintragung der Abspaltung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.