HRA 104841: Magnum zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft Ltd. & Co. KG, Hamburg, Feldbrunnenstr. 42, 20146 Hamburg. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen gemäß § 31 Absatz 2 Satz 2, § 6 Absatz 1 HGB eingetragen.
HRA 104841: Magnum zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft Ltd. & Co. KG, Hamburg, Feldbrunnenstr. 42, 20146 Hamburg. Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Firma von Amts wegen nach § 31 Abs. 2 HGB zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 3 Monate festgesetzt.
Magnum zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg, Feldbrunnenstr. 42, 20146 Hamburg. Neue Firma: Magnum zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft Ltd. & Co. KG. Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen eingetragen als Geschäftsanschrift: Feldbrunnenstr. 42, 20146 Hamburg. Eingetreten Persönlich haftender Gesellschafter: Reddington Holdings Limited, Gibraltar (Registrar of Companies No. 102331). Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Magnum erste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 95819).
Magnum zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (Feldbrunnenstr. 42, 20146 Hamburg). Ausgeschieden Persönlich haftender Gesellschafter: Feldmann, Klaus Werner, Dortmund, * ‒.‒.‒‒.
Magnum zweite Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG, Hamburg (Feldbrunnenstr. 42, 20146 Hamburg, Verwaltung von eigenen und fremden Vermögenswerten, soweit dazu nicht eine besondere Genehmigung erforderlich ist, Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken, Bebauung von Grundstücken, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Magnum erste Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg (AG Hamburg HRB 95819). Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der TEUTONIA zwölfte Beteiligungs-GmbH, Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 48015) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 28.04.2006 und gleichzeitiger Sitzverlegung nach Hamburg. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.