HRA 200979: Magran Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Osnabrück, Martinistraße 92, 49078 Osnabrück. Geschäftsanschrift: Liebigstr. 29, 49074 Osnabrück.
HRA 200979: Magran Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Osnabrück, Neumarkt 9/10, 49074 Osnabrück. Änderung zur Geschäftsanschrift: Martinistraße 92, 49078 Osnabrück.
Magran Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG, Osnabrück, Neumarkt 9/10, 49074 Osnabrück. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 und der Gesellschafterlversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der Lührmann Property Management GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRA 20479) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der Lührmann Property Management Verwaltungs GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf HRB 60493) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der Luman Portfoliomanagement Verwaltungs GmbH mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRB 204422) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2011 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2011 mit der Luman Real Estate GmbH & Co. KG mit Sitz in Osnabrück (AG Osnabrück HRA 202333) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.