Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
a)
Mahlich Vermögensverwaltungs-GmbH
b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
c/o Klaus-Dieter Mahlich, Josef-Neuberger-
Str. 10, 40625 Düsseldorf
c)
Die Verwaltung von eigenem Vermögen,
Pensionsmanagement und die Erfüllung
von Pensionsverpflichtungen, nicht als
Dienstleistung für Dritte. |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 04.10.2023 hat die
Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs. 1 (Firma)
sowie in § 5 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. |
a)
09.10.2023
Sönnichsen |
HRB 14839: Mahlich Verwaltungs- und Werkstattservice GmbH, Düsseldorf, Pinienstr. 24, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2019 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 und mit ihr die Herabsetzung des Stammkapitals um 485.000,00 EUR auf 25.000,00 EUR beschlossen. Neues Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 14839: Mahlich Verwaltungs- und Werkstattservice GmbH, Düsseldorf, Fichtenstraße 20, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 20.11.2019 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Gesellschafterversammlung) und § 14 (Bekanntmachungen) beschlossen. Änderung zur Geschäftsanschrift: Pinienstr. 24, 40233 Düsseldorf. Bestellt als Geschäftsführer: Mahlich, Inge, Düsseldorf, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Mahlich Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf, Fichtenstraße 20, 40233 Düsseldorf. Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Absatz 1 und § 5 Abs. 1 und damit der Firma und des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Firma: Mahlich Verwaltungs- und Werkstattservice GmbH. Geschäftsanschrift: Fichtenstraße 20, 40233 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Verwaltung und Verpachtung des Vermögens der Gesellschaft, der Handel mit Zubehör und Ersatzteilen für Land-, Luft-, Wasserfahrzeuge und Maschinen aller Art sowie deren Reparatur, der Handel mit Werkstattausrüstungen sowie die damit verbundenen Servicetätigkeiten. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 24.08.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 24.08.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 24.08.2010 mit der DIMA Werkstattservice GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 30941) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mahlich Verwaltungsgesellschaft mbH, Düsseldorf (Fichtenstraße 20, 40223 Düsseldorf). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 28.06.2006 mit der Mahlich Autoteile GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 38268) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Gesellschaft muss jedem Gläubiger Sicherheit für jeden Anspruch leisten, für den er keine Befriedigung verlangen kann, wenn er ihn innerhalb von sechs Monaten seit dem gem. § 19 Absatz 3 UmwG bestimmten Bekanntmachungszeitpunkt nach Grund und Höhe schriftlich anmeldet und glaubhaft macht, dass die Verschmelzung seine Erfüllung gefährdet.
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