HRB 207325: Mahn Bautechnik GmbH, Weyhe, Zeppelinstraße 13, 28844 Weyhe. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.04.2018. Geschäftsanschrift: Zeppelinstraße 13, 28844 Weyhe. Gegenstand des Unternehmens ist das Maurer- und Betonbauergewerbe, der Hochbau, Pflasterarbeiten, die Elektrotechnik, Metall- und Blechbearbeitung sowie Bau-Sanierungen und die Durchführungen schlüsselfertiger Umbauten. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben, die der Förderung des Gegenstandes dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art übernehmen und sich an anderen Unternehmen, insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin, beteiligen. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen im In- und Ausland unter gleicher oder anderer Firma errichten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Mahn, Dieter, Weyhe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 25.04.2018 das von dem Einzelkaufmann Dieter Mahn, 18.02.1967 unter der Firma Dieter Mahn Bautechnik e. K. mit Sitz in Weyhe (Amtsgericht Walrode HRA 203715) betriebene Unternehmen im Wege der Umwandlung durch Aufnahme übernommen. Die Ausgliederung wurde wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
28844 Weyhe
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: mahn-bautechnik.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 5 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Walsrode
Rechtsform: GmbH