Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2023 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Geschäftsjahr)
beschlossen. |
a)
08.01.2024
Flören |
HRB 18062: Mahr & Quasten Vermögensverwaltung GmbH, Mönchengladbach, Marie-Bernays-Ring 33, 41199 Mönchengladbach. Änderung zur Geschäftsanschrift: Am Wickrather Tor 62, 41179 Mönchengladbach.
HRB 18062: HKB Tiefbau GmbH, Mönchengladbach, Marie-Bernays-Ring 33, 41199 Mönchengladbach. Die Gesellschafterversammlung vom 17.03.2020 hat die Änderung der Firma und des Unternehmensgegenstands sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrags in § 1 Abs. 1 (Firma) und in § 2 Abs. 1 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Neue Firma: Mahr & Quasten Vermögensverwaltung GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere die Vermietung von Mobiliarvermögen.
HRB 18062: HKB Tiefbau GmbH, Mönchengladbach, Marie-Bernays-Ring 33, 41199 Mönchengladbach. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrags vom 17.03.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der Mahr & Quasten Baugesellschaft mbH mit Sitz in Mönchengladbach (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 14734) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 18062: HKB Tiefbau GmbH, Mönchengladbach, Marie-Bernays-Ring 33, 41199 Mönchengladbach. Einzelprokura: Pehl, Peter Thorsten, Mönchengladbach, * ‒.‒.‒‒.
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