HRB 541037: Maier Beteiligungs GmbH, Süßen, Falkenstr. 14, 73079 Süßen. Die Gesellschafterversammlung vom 18.06.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.06.2016 ist das Stammkapital auf Euro umgestellt. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 435,41 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht. Gegenstand geändert; nun: Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz, Unternehmensbeteiligungen und Wertpapieren sowie Ausübung des Controllings bei Tochterunternehmen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten im In- und Ausland. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Maier, Walter, Süßen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Walter Maier Werkzeugmaschinenvertriebs-GmbH, Süßen (Falkenstr. 14, 73079 Süßen). Die Gesellschafterversammlung vom 24.07.2007 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Firma geändert; nun: Maier Beteiligungs GmbH. Gegenstand geändert; nun: Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere von Grundbesitz und Wertpapieren, im In- und Ausland und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Einzelprokura: Maier, Karin, Süßen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 24.07.2007 und des Versammlungsbeschlusses vom 24.07.2007 aus ihrem Vermögen den Teilbetrieb Handelsvertretung zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Walter Maier Handelsvertretung GmbH", Süßen (Amtsgericht Ulm HRB 721411) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.