HRB 104471: Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, c/o Generali Real Estate S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Tunisstraße 29, 50667 Köln. Der grenzüberschreitende Formwechsel ist durch den bestätigenden und genehmigenden Beschluss der luxemburgischen Hauptversammlung vom 26.11.2021 wirksam geworden (Registre de Commerce et des Sociétés Luxembourg, Nummer B 262131); von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRB 104471: Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, c/o Generali Real Estate S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Tunisstraße 29, 50667 Köln. Die Gesellschafterversammlung vom 03.11.2021 hat die formwechselnde Umwandlung aus der deutschen Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in die Rechtsform einer Société à responsabilité limitée nach dem Recht des Großherzogtums Luxemburg ("Main Square SARL" mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg) beschlossen. Die Voraussetzungen der formwechselnden Umwandlung nach dem deutschen Recht liegen vor. Die formwechselnde Umwandlung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem luxemburgischen Recht erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 104471: Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, c/o Generali Real Estate S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Tunisstraße 29, 50667 Köln. Beim Handelsregister ist der Entwurf eines Plans für die grenzüberschreitende Umwandlung am 29. Juli 2021 eingereicht worden.An dem grenzüberschreitenden Formwechsel ist folgender Rechtsträger beteiligt:Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Köln, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter Registernummer HRB 104471, als formwechselnder Rechtsträger;Nach formwechselnder Umwandlung: Main Square SARL, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem künftigen Sitz in Luxemburg, einzutragen im Luxemburger Handels- und Firmenregister (RCS).Die an dem grenzüberschreitenden Formwechsel beteiligte Gesellschaft ist bzw. wird in den folgenden Registern eingetragen:Rechte von Minderheitsgesellschaftern und Gläubigern: Gläubigerrechte nach deutschem Recht.Die Gläubiger des formwechselnden Rechtsträgers, der Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, können gemäß § 122j UmwG analog Sicherheitsleistung verlangen, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Plan für die grenzüberschreitende Umwandlung oder sein Entwurf bekannt gemacht worden ist, einen Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich unter der Geschäftsanschrift des formwechselnden Rechtsträgers, der Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, in 50667 Köln, c/o Generali S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Tunisstraße 29, anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers, der Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Plans für die grenzüberschreitende Umwandlung oder seines Entwurfs entstanden sind.Es ist unerheblich, ob der Anspruch des jeweiligen Gläubigers auf Vertrag oder Gesetz beruht. Allerdings muss es sich um einen obligatorischen Anspruch handeln, der gemäß § 122 j Absatz 2 UmwG analog vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Plans für die grenzüberschreitende Umwandlung oder seines Entwurfs entstanden, aber innerhalb der Anmeldefrist noch nicht fällig sind. Anspruchsinhalt kann jeglicher Vermögenswert sein, z.B. die Lieferung einer Sache oder die Erbringung einer Dienstleistung, da auch insoweit ein Sicherheitsbedürfnis bestehen kann. Bei der Anmeldung des Anspruchs ist dieser derart zu beschreiben, dass eine Individualisierung durch den formwechselnden Rechtsträger, die Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, ohne weitere Nachforschungen möglich ist.Nach Ablauf von zwei Monaten nach Bekanntmachung des Plans für die grenzüberschreitende Umwandlung oder seines Entwurfs kommt eine Sicherheitsleistung nicht mehr in Betracht.Rechte der Minderheitsgesellschafter: Alle Minderheitsgesellschafter bei dem formwechselnden Rechtsträger, der Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, haben der grenzüberschreitenden Umwandlung zugestimmt und auf ein Angebot einer Barabfindung gemäß § 207 UmwG analog verzichtet. Folglich ist ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Minderheitsgesellschafter entbehrlich.Nähere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der vorgenannten Gläubigerrechte können jederzeit bei der Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH unter der Geschäftsanschrift in 50667 Köln, c/o Generali S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Tunisstraße 29, angefordert werden.
HRB 104471: Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, Köln, c/o Generali Real Estate S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Opladener Straße 8, 50679 Köln. Änderung zur Geschäftsanschrift: c/o Generali Real Estate S.p.A. Zweigniederlassung Deutschland, Tunisstraße 29, 50667 Köln.
HRB 118382: Main Square Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Große Elbstraße 47, 22767 Hamburg. Köln. Der Sitz ist nach Köln (jetzt Amtsgericht Köln, HRB 104471) verlegt.
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