Main-Factoring AG, München, Bräuhausstraße 4, 80331 München.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht München, HRB 185223) am 15.04.2010 wirksam geworden.
Main-Factoring AG, Frankfurt am Main, Danneckerstraße 30, 60594 Frankfurt am Main.München. Geschäftsanschrift: Bräuhausstraße 4, 80331 München. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 16.03.2010 im Wege des Formwechsels unter gleichzeitiger Sitzverlegung in die Main-Factoring GmbH mit Sitz in München umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Main-Factoring AG, Frankfurt am Main, Danneckerstraße 30, 60594 Frankfurt am Main.Die Hauptversammlung vom 12.08.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 3.250.000,00 EUR sowie die Änderung des § 4 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Dieselbe Hauptversammlung hat die Aufhebung von § 4 Abs. 3 (genehmigtes Kapital) beschlossen. Geschäftsanschrift: Danneckerstraße 30, 60594 Frankfurt am Main. Neues Grundkapital: 15.000.000,00 EUR. Der Beschluss der Hauptversammlung vom 14.05.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/II) ist aufgehoben.
Main-Factoring AG, Frankfurt am Main, (Danneckerstraße 30, 60594 Frankfurt am Main).Die Hauptversammlung vom 14.05.2008 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 1.750.000,00 EUR sowie die Änderung des § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Die Hauptversammlung vom 14.05.2008 hat die Änderung der Satzung in § 4 Absatz 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 11.750.000,00 EUR. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 10.12.2008 (Genehmigtes Kapital 2008/I) ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 14.05.2008 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 30.06.2009 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 3.250.000.00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2008/II). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
Main-Factoring AG, Frankfurt am Main (Danneckerstraße 30, 60594 Frankfurt am Main). Die Hauptversammlung vom 10.12.2007 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 3.200.000,00 EUR sowie die Änderung des § 4 Absatz 1 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) der Satzung beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Dieselbe Hauptversammlung hat die Änderung des § 4 Absatz 3 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes Kapital) beschlossen. Neues Grundkapital: 10.000.000,00 EUR. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 10.12.2007 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 31.03.2008 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu 5.000.000,00 EUR gegen Bar- und/oder Sacheinlage einmal oder mehrmals zu erhöhen(Genehmigtes Kapital 2008/I).
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