HRB 74836: Mainova EnergieDienste GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2015 mit der Mainova Aktiengesellschaft mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 7173) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 74836:Mainova EnergieDienste GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: Armbruster, Christoph, Speyer, * ‒.‒.‒‒.
HRB 74836:Mainova EnergieDienste GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main.Der mit der Mainova AG, Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 7173) am 11.07.2005 abgeschlossene Gewinnabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 28.03.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung hat der Änderung am gleichen Tag zugestimmt.
Mainova EnergieDienste GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Fürniß, Jochen, Stutensee, * ‒.‒.‒‒. Bestellt als Geschäftsführer: Kofler, Johannes, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
Mainova EnergieDienste GmbH, Frankfurt am Main, Solmsstraße 38, 60486 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.07.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der CAL Fernwärmebetriebsgesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 92768) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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