HRA 47688:Mainova PV_Park 3 GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, Solmsstraße 38, 60623 Frankfurt am Main.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mainova PV_Park 2 GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 47687) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mainova PV_Park 4 GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 47686) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mainova PV_Park 5 GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 47689) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mainova PV_Park 6 GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 47684) verschmolzen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mainova PV_Park 7 GmbH & Co. KG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main HRA 47685) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
60486 Frankfurt
Solmsstraße 38, 60623 Frankfurt am Main
Bäckerweg 101, 24852 Eggebek
Alte Landstr. 11, 25719 Busenwurth
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Amtsgericht: Frankfurt am Main
Rechtsform: GmbH & Co. KG