Mainsee Pharma GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Mainsee Holding ehf. am 01.09.2011 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mainsee Pharma GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsplans vom 14.06.2011 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Mainsee Holding ehf. mit Sitz in Reykjavik (Island) (isländisches Unternehmensregister Hlutafélagaskrá Nr. 660707-0770) im Wege der grenzüberschreitenden Verschmelzung verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam, sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 122a Absatz 2, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Mainsee Pharma GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main. Geschäftsanschrift: Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main.
Mainsee Pharma GmbH, Frankfurt am Main, Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main. Der Entwurf des Verschmelzungsplans ist beim Handelsregister eingereicht worden.An der Verschmelzung sind die Mainsee Pharma GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland als übertragende Gesellschaft und das Mainsee Holding ehf., ein Einkahlutafélag nach isländischem Recht, mit Sitz in Reykjavik, Island als übernehmende Gesellschaft beteiligt.Mainsee Pharma GmbH ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter HRB 81026.Mainsee Holding ehf. ist eingetragen im isländischen Unternehmensregister (Hlutaféflagaskrá) unter Nr. 660707-0770.Die Rechte der Gläubiger der übertragenden Mainsee Pharma GmbH ergeben sich aus § 122 j UmwG. Danach ist den Gläubigern der Mainsee Pharma GmbH Sicherheit für ihre Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können.Das Recht auf Sicherheitsleistung steht Gläubigern nur im Hinblick auf solche Ansprüche zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach Bekanntmachung des Entwurfs des Verschmelzungsplans entstanden sind.Das Recht auf Sicherheitsleistung ist unmittelbar gegenüber der Mainsee Pharma GmbH unter deren Geschäftsanschrift Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Maingeltend zu machen. Dabei ist der Anspruch des Gläubigers, für den Sicherheit geleistet werden soll, schriftlich bei der Mainsee Pharma GmbH unter der vorgenannten Anschrift anzumelden und nach Grund und Höhe zu beschreiben.In der Anmeldung muss der Gläubiger Umstände darlegen, die erwarten lassen, dass die Erfüllung seines Anspruchs durch die Verschmelzung gefährdet wird.Diese Umstände sind anhand von Beweismitteln wie z. B. Urkunden oder eidesstattlichen Versicherungen glaubhaft zu machen.Die vorgenannte Anmeldung des Anspruchs (einschließlich Darlegung von Umständen, die eine Gefährdung des Anspruchs erwarten lassen, und Glaubhaftmachung der Umstände) muss binnen zwei Monaten nach dem Tag, an dem der Entwurf des Verschmelzungsplans vom Handelsregister bekannt gemachtworden ist, erfolgen.Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anmeldung bei der Mainsee Pharma GmbH.Wird die Frist versäumt, steht dem Gläubiger kein Recht auf Sicherheitsleistung zu.Die Rechte der Gläubiger des übernehmenden Mainsee Holding ehf. ergeben sich aus §§ 107 b Abs. 2 i. V. m. 97 Abs. 4, 98 Abs. 2 und 101 des isländischen GmbH-Gesetzes (lög nr. 138/1994 um einkahlutafélög). Gemäß § 98 Abs. 2 des isländischen GmbH-Gesetzes ist auf die Gläubigerrechte nach §§ 97 und 101 des isländischen GmbH-Gesetzes hinzuweisen.Nach diesen Vorschriften können die Gläubiger der Gesellschaft ihre Forderungen innerhalb eines Monats ab der letzten Beschlussfassung über die Verschmelzung in den an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften bei dem Mainsee Holding ehf., Sigtún 42, IS 105 Reykjavik, anzumelden, wenn diese Forderung vor Veröffentlichung des Verschmelzungsplans begründet wurden und keine besondere Sicherheit für sie bestellt wurde.Sodann kann Begleichung derjenigen angemeldeten Forderungen gefordert werden, die bereits fällig sind und gleichermaßen kann Leistung einer ausreichenden Sicherheit für Forderungen verlangt werden, die noch nicht fällig sind. Bei der Mainsee Pharma GmbH können unter deren Geschäftsanschrift Grüneburgweg 102, 60323 Frankfurt am Main im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger der Gesellschaften kostenlos eingeholt werden.Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da Minderheitsgesellschafter weder bei der Mainsee Pharma GmbH noch bei dem Mainsee Holding ehf. vorhanden sind.
Mainsee 516. V V GmbH, Frankfurt am Main (Untermainanlage 1, 60329 Frankfurt am Main). Die Gesellschafterversammlungen vom 05.09.2007, 07.09.2007, 24.09.2007 und 04.12.2007 haben die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in den §§ 1 (Firma) , 2 (Gegenstand des Unternehmens) sowie 3 (Stammkapital) beschlossen. Neue Firma: Mainsee Pharma GmbH. Neuer Gegenstand: der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen und der Erwerb und die Verwaltung von sowie die Vergabe von Lizenzrechten an Arzneimittelzulassungen, jedoch nicht der Vertrieb und die Herstellung von Arzneimitteln. Bestellt als Geschäftsführer: Gudlaugsson, Sigurgeir, Gardabaer, Island, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Hundt, Angelika, Wesseling, * ‒.‒.‒‒.
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