GnR 81040: Maleck eG, Mörlenbach (Kreiswaldweg 6a, 69509 Mörlenbach). Die Genossenschaft hat als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.12.2021 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Generalversammlung vom 30.12.2021 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Maleck, Michael, Mörlenbach, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma der Michael Maleck e.K. in Mörlenbach (AG Darmstadt, HRA 86922) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
GnR 81040: Maleck eG, Mörlenbach (Kreiswaldweg 6a, 69509 Mörlenbach). eingetragene Genossenschaft. Satzung vom 18.10.2021. Gegenstand: a) Vermietung, Verkauf, Bewirtschaftung, Errichtung, Erwerb und Betreuung von Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen sowie Belastung, Veräußerung von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und die Übernahme aller im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben. Hierzu gehören auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen; b) die Unterstützung der Mitglieder bei Aus-, Fort-, und Weiterbildung, sportlichen Aktivitäten, der Gesundheitsprävention, -förderung, -erhaltung und -regeneration sowie die Erbringung von sozialen, ökologischen, ökonomischen und kulturellen Nebenleistungen als Teil eines gesamtwirtschaftlichen Leistungspaketes, die Steigerung der Lebensqualität, die Schaffung gemeinsamer Werte zur physischen und psychischen Sicherheit sowie der Förderung der Existenzsicherung der Mitglieder unter Berücksichtigung der sozialen Wertschöpfung und ökonomischen Stabilisierung der Mitgliederhaushalte und die Bereitstellung von Verkehrsmitteln zur Nutzung durch die Mitglieder. Keine Nachschusspflicht der Mitglieder. Das Mindestkapital beträgt 80 % der gezeichneten Geschäftsanteile. Allgemeine Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bestellt als Vorstand: Maleck, Michael, Mörlenbach, * ‒.‒.‒‒, mit der Befugnis, im Namen der Genossenschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Bekanntmachungen der Genossenschaft erfolgen über den Internetauftritt der Gesellschaft. Der Jahresabschluss und die in diesem Zusammenhang offenzulegenden Unterlagen werden, soweit gesetzlich vorgeschrieben, nur im Bundesanzeiger unter der Firma der Genossenschaft bekanntgemacht.