Maler Höhner Verwaltungs-GmbH, Königswinter, Reiterweg 10, 53639 Königswinter.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden maler Höhner KG mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg, HRA 3898) am 03.09.2009 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Maler Höhner Verwaltungs-GmbH, Königswinter, Reiterweg 10, 53639 Königswinter.Geschäftsanschrift: Reiterweg 10, 53639 Königswinter. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.08.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 11.08.2009 mit der maler Höhner KG mit Sitz in Königswinter (Amtsgericht Siegburg HRA 3898) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.