Maler Hüsken GmbH & Co. KG, Duisburg (Friedrich-Ebert-Str. 73, 47179 Duisburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.07.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.07.2006 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.07.2006 mit der Heinz Hüsken oHG, Tapeten-Farben- und Anstreicherbetrieb mit Sitz in Duisburg (Amtsgericht Duisburg, HR A 4934) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
47179 Duisburg
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Amtsgericht: Duisburg
Rechtsform: GmbH & Co. KG