HRA 735623: Maler- und Lackierbetrieb Schmidt GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar, Max-Eyth-Straße 3, 73733 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Schmidt, Sabine, Esslingen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 213780: Maler- und Lackierbetrieb Schmidt GmbH, Esslingen am Neckar, Max-Eyth-Str. 3, 73733 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 18.03.2019 in eine Kommanditgesellschaft unter der Firma "Maler- und Lackierbetrieb Schmidt GmbH & Co. KG", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRA 735623) gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRA 735623: Maler- und Lackierbetrieb Schmidt GmbH & Co. KG, Esslingen am Neckar, Max-Eyth-Straße 3, 73733 Esslingen am Neckar. Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Max-Eyth-Straße 3, 73733 Esslingen am Neckar. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: ML Schmidt Verwaltungs GmbH, Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 767371). Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Maler- und Lackierbetrieb Schmidt GmbH", Esslingen am Neckar (Amtsgericht Stuttgart HRB 213780) gemäß § 190 ff. UmwG. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.