HRB 6975: Maler-Wilkinghoff GmbH, Hamm, Marinestraße 67, 59075 Hamm. Geändert, nunmehr: Die Gesellschaft wird durch den/die Liquidator/en vertreten. Geändert, nunmehr Liquidator: Wilkinghoff, Marcel, Hamm, * ‒.‒.‒‒. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (Az. 256 IN 41/12) vom 01.08.2019 ist das Insolvenzverfahren nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben.
Maler-Wilkinghoff GmbH, Hamm, Marinestraße 67, 59075 Hamm. Datum des Beschlusses von Amts wegen berichtigt: Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (256 IN 41/12) vom 01.05.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Maler-Wilkinghoff GmbH, Hamm, Marinestraße 67, 59075 Hamm. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dortmund (256 IN 41/12) vom 27.04.2012 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Maler-Wilkinghoff GmbH, Hamm, Marinestraße 67, 59075 Hamm. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.08.2010. Geschäftsanschrift: Marinestraße 67, 59075 Hamm. Durchführung von Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich, Betonsanierungen, Kunststoffbeschichtungen und Abdichtungen, dekorative Gestaltungstechniken im Innenbereich, Verlegung von Bodenbelägen, der Handel mit Artikeln des Malerhandwerks sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wilkinghoff, Marcel, Hamm, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Firma Marcel Wilkinghoff Malermeister e.K. mit Sitz in Hamm (AG Hamm, HR A 3541 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 27.08.2010. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.