Malerbetrieb Gawehn GmbH, Hamm (Amtsstraße 72, 59073 Hamm). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Lohmann und Gawehn GmbH am 20.09.2012 eingetragen worden. Die Firma ist erloschen; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Malerbetrieb Gawehn GmbH, Hamm (Amtsstraße 72, 59073 Hamm). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 01.08.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 01.08.2012 mit der Malerwerkstätte Alfred Lohmann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, jetzt Lohmann und Gawehn GmbH mit Sitz in Hamm (Amtsgericht Hamm, HR B 2449) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.