Malerbetrieb Kühn GmbH, Offenbach am Main (Enkheimer Straße 34, 63075 Offenbach am Main). Die Verschmelzung ist im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers (firmierend unter: Malerbetrieb Kühn e. K., Amtsgericht Offenbach am Main HRA 40736) am 20.07.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Malerbetrieb Kühn GmbH, Offenbach am Main (Enkheimer Straße 34, 63075 Offenbach am Main). Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 22.06.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom gleichen Tage im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Malerbetrieb Kühn e. K. auftretenden Kaufmann Kühn, Harald, Offenbach am Main, übertragen, der das Unternehmen unter der genannten Firma fortführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.