Malerbetrieb Schenk GmbH & Co. KG, Schmitten, Altkönigstraße 8, 61389 Schmitten.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Malerbetrieb Schenk GmbH (vorher: Malerbetrieb Schenk Verwaltung GmbH) mit Sitz in Schmitten am 18.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Malerbetrieb Schenk GmbH & Co. KG, Schmitten, Altkönigstraße 8, 61389 Schmitten.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Malerbetrieb Schenk Verwaltung GmbH mit Sitz in Schmitten (Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe, HRB 8844) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Malerbetrieb Schenk GmbH & Co. KG, Schmitten, Altkönigstraße 8, 61389 Schmitten.Geschäftsanschrift: Altkönigstraße 8, 61389 Schmitten.