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Malerbetrieb Schenk GmbH, Schmitten (HRB 8844)

Firmendaten

Anschrift
Altkönigstr. 8
61389 Schmitten
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06082/928944
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.malerbetrieb-schenk.com
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 8844
Amtsgericht: Bad Homburg
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Malerbetrieb Schenk GmbH aus Schmitten ist im Handelsregister Bad Homburg unter der Nummer HRB 8844 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Malerbetrieb Schenk GmbH ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe 'Die Durchführung von Maler-, Lackierer- und Trockenbauarbeiten sowie allgemeine Bau- und Projektbetreuung mit Ausnahme von Geschäften, die unter § 34 c Gewerbeordnung fallen.' Die Malerbetrieb Schenk GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 27.10.2021)

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Registermeldungen 1

Calendar 24.09.2009
Veränderung

Malerbetrieb Schenk Verwaltung GmbH, Schmitten, (Altkönigstraße 8, 61389 Schmitten).Die Gesellschafterversammlung vom 26.08.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Abs.1 (Firma), in § 2 (Gegenstand) und in § 11 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neue Firma: Malerbetrieb Schenk GmbH. Neuer Gegenstand: Die Durchführung von Maler-, Lackierer- und Trockenbauarbeiten sowie allgemeine Bau- und Projektbetreuung mit Ausnahme von Geschäften, die unter § 34 c Gewerbeordnung fallen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Malerbetrieb Schenk GmbH & Co. KG mit Sitz in Schmitten (Amtsgericht Bad Homburg v.d.Höhe HRA 4337) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.