MalerbetriebHölters & Heinrich GmbH, Düsseldorf (Wormser Weg 45, 40229 Düsseldorf). Die Verschmelzung ist auf dem Registerblatt des übernehmenden Ralf Hölters Malerbetrieb e.K. am 13.07.2005 eingetragen worden. Die Gesellschaft als der übertragende Rechtsträger ist erloschen. Eingetragen von Amts wegen gem. § 19 Abs. 2 S. 2 UmwG.
MalerbetriebHölters & Heinrich GmbH, Düsseldorf (Wormser Weg 45, 40229 Düsseldorf). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.06.2005 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Ralf Hölters Malerbetrieb e.K. in Düsseldorf auftretenden Kaufmann Ralf Hölters, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.