Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
4 |
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c)
Als Kommanditist/en ausgeschieden :
Kommanditist:
Höpken, Stefan, Nordenham, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
200.000,00 EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge eingetreten:
Kommanditist:
Albers, Christoph, Nordenham, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
200.000,00 EUR. |
a)
24.06.2024
Weinert |
HRA 205982: Malerei Höpken GmbH & Co. KG, Nordenham, Peterstraße 51, 26954 Nordenham. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 30.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 30.08.2018 Unternehmensteile des von dem Einzelkaufmann Stefan Höpken * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Maler- und Lackierermeister Stefan Höpken e. K. in Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRA 205923) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205982: Malerei Höpken GmbH & Co. KG, Nordenham, Peterstraße 51, 26954 Nordenham. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.10.2018 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205982: Malerei Höpken GmbH & Co. KG, Nordenham, Peterstraße 51, 26954 Nordenham. (Malerei und Lackierhandwerk). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Peterstraße 51, 26954 Nordenham. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Höpken Beteiligungs-GmbH, Nordenham (Amtsgericht Oldenburg HRB 213257), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.