HRA 205231: Malerfachbetrieb Meinderink GmbH & Co. KG, Esche, Hauptstraße 19, 49828 Esche. Prokura erloschen: Hindriksen, Gudrun, Hoogstede, * ‒.‒.‒‒; Lahuis, Annalena Greta, Nordhorn, * ‒.‒.‒‒; Märsmann, Sascha, Wietmarschen, * ‒.‒.‒‒.
HRA 205231: Malerfachbetrieb Meinderink GmbH & Co. KG, Esche, Hauptstraße 19, 49828 Esche. Einzelprokura: Lahuis, Annalena Greta, Nordhorn, * ‒.‒.‒‒; Märsmann, Sascha, Wietmarschen, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Westhuis, Anja, Esche, * ‒.‒.‒‒.
HRA 205231: Malerfachbetrieb Meinderink GmbH & Co. KG, Esche, Hauptstraße 19, 49828 Esche. Einzelprokura: Hindriksen, Gudrun, Hoogstede, * ‒.‒.‒‒; Meinderink, Herta, Esche, * ‒.‒.‒‒; Reißmann, Gerhard, Twist, * ‒.‒.‒‒; Westhuis, Anja, Esche, * ‒.‒.‒‒. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 07.09.2016 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205231: Malerfachbetrieb Meinderink GmbH & Co. KG, Esche, Hauptstraße 19, 49828 Esche. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 12.08.2016 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 12.08.2016 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Günter Meinderink, Esche, unter der Firma Günter Meinderink e.K. in Esche (Amtsgericht Osnabrück HRA 130623) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
HRA 205231: Malerfachbetrieb Meinderink GmbH & Co. KG, Esche, Hauptstraße 19, 49828 Esche. (Betrieb eines Bodenbelags- und Malerfachbetriebs sowie die Verwaltung von unternehmerischem Vermögen.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 19, 49828 Esche. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Meinderink Verwaltungs GmbH, Esche (Amtsgericht Osnabrück HRB 210704), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.