HRB 741644: Malerfachbetrieb Simon Lorenz GmbH, Kämpfelbach, Lange Straße 116, 75236 Kämpfelbach. Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2021 mit Nachtrag vom 14.02.2022 hat beschlossen, das Stammkapital um 25.000 Euro zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 (Stammkapital) entsprechend zu ändern. Stammkapital nun: 50.000,00 EUR.
HRB 741644: Malerfachbetrieb Simon Lorenz GmbH, Kämpfelbach, Lange Straße 116, 75236 Kämpfelbach. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 21.09.2021. Geschäftsanschrift: Lange Straße 116, 75236 Kämpfelbach. Gegenstand: Die Durchführung und Ausführung von Maler- Lackier- und Stuckateurarbeiten sowie Renovierungsarbeiten aller Art. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand auch die Durchführung von Tapezierarbeiten, Bodenbelagsarbeiten, die Fassadenerstellung, -gestaltung und - sanierung, Trockenbauarbeiten, Dachsanierungen, Badsanierungen, Herstellung Vollwärmeschutz, Holzschutz und dekorative Innenraumgestaltung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Lorenz, Simon, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Lorenz, Martin, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von dem Einzelkaufmann Lorenz, Simon, Pforzheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaber der Firma "Malerfachbetrieb Lorenz e.K.", Pforzheim (Amtsgericht Mannheim HRA 705889) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 21.09.2021. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.