Malermeister Gall GmbH, Schönstedt (Hauptstraße 1 A, 99947 Schönstedt). Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 26.08.2013 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin Gall, Regina, Schönstedt, * ‒.‒.‒‒ verschmolzen. Das Unternehmen wird als Einzelfirma unter der Firma Malerbetrieb Gall, Inh. Regina Gall e.K. mit dem Sitz in Schönstedt (Amtsgericht Jena HRA 503184) geführt. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
99947 Schönstedt
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Amtsgericht: Jena
Rechtsform: GmbH