Malerwerkstätte Rumohr GmbH, Krefeld (Am Brustert 59a, 47839 Krefeld). Die Verschmelzung ist mit Eintragung des neu gegründeten Rechtsträgers (AG Krefeld, HRA 5615) am 21.09.2007 wirksam geworden.
Malerwerkstätte Rumohr GmbH, Krefeld (Am Brustert 59a, 47839 Krefeld). Prokura erloschen: Rumohr, geborene Heitmann, Barbara, Krefeld, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2007 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 29.08.2007 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Malerwerkstätte Rumohr e.K. (Amtsgericht Krefeld, AR 398/07) auftretenden Kaufmann Rumohr, Peter übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.