HRB 731570: Malvasia Kalenis GmbH, Mannheim, Alberichstraße 98a, 68199 Mannheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kalenis, Stergios, Mannheim, * ‒.‒.‒‒. Erteilt: Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Kalenis, Stergios, Mannheim, * ‒.‒.‒‒.
HRB 731570: Malvasia Kalenis GmbH, Mannheim, Alberichstraße 98a, 68199 Mannheim. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 25.06.2018. Geschäftsanschrift: Alberichstraße 98a, 68199 Mannheim. Gegenstand: Das Betreiben sowie die An- und Verpachtung von Gaststätten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Kalenis, Wiktoria Jadwiga, geb. Mazur, Mannheim, * ‒.‒.‒‒; Kalenis, Stergios, Mannheim, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Ausgliederung des von der Einzelkauffrau Kalenis, Wiktoria Jadwiga, geb. Mazur, Mannheim, * ‒.‒.‒‒ als Inhaberin der Firma "Restaurant 'Malvasia', Inhaberin Wiktoria Kalenis e.K.", Mannheim (Amtsgericht Mannheim HRA 708136) betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 25.06.2018 mit Nachtrag vom 07.09.2018. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.