Maly + Wörfel Küchenstudio Stuttgart GmbH, Böblingen, Calwer Straße 1, 71034 Böblingen. Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 11.12.2012 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen.
Maly + Wörfel Küchenstudio Stuttgart GmbH, Böblingen, Calwer Straße 1, 71034 Böblingen. Die Gesellschaft (übertragender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 27.08.2012 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Küchenstudio Maly und Wörfel GmbH", Böblingen (Amtsgericht Stuttgart HRB 244291) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Maly + Wörfel Küchenstudio Stuttgart GmbH, Herrenberg, Daimlerstraße 16, 71083 Herrenberg. Die Gesellschafterversammlung vom 21.03.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz) beschlossen. Sitz verlegt; nun: Böblingen. Neue Geschäftsanschrift: Calwer Straße 1, 71034 Böblingen.