HRB 742611: Mammut Invest GmbH, Stuttgart, Röckenwiesenstraße 76, 70197 Stuttgart. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsplans vom 13.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 13.04.2022 die "FINI S.A.", Luxemburg /Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés B140250)" verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 742611: Mammut Invest GmbH, Stuttgart, Röckenwiesenstraße 76, 70197 Stuttgart. Die Gesellschafterversammlung vom 13.04.2022 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "FINI S.A.", Luxemburg (Amtsgericht Registre de commerce et des sociétés B140250) um 1.000,00 EUR auf 27.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 27.000,00 EUR.
HRB 742611: Mammut Invest GmbH, Stuttgart, Röckenwiesenstraße 76, 70197 Stuttgart. Die Gesellschaft hat am 16.11.2021 den Verschmelzungsvertrag vom 07.03.2022 zwischen "FINI S.A.", Luxemburg, Luxemburg (Registre de commerce et des sociétés B140250) und der hiesigen Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) zum Handelsregister eingereicht. 1. Es wird darauf hingewiesen, dass der Entwurf des Verschmelzungsplans beim Handelsregister eingereicht worden 1st. An der Verschmelzung sind die FINI S.A., eine Aktiengesellschaft nach luxemburgischen Recht mit Sitz in Luxemburg, Luxemburg als übertragende Gesellschaft und die Mammut Invest GmbH, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach deutschem Recht mit Sitz in Stuttgart als übernehmende Gesellschaft beteiligt. 2. Die Gesellschaften sind wie folgt in Registern erfasst: Die übertragende Gesellschaft 1st eingetragen im Registre de Commerce et des Societes in Luxemburg unter der Nummer B140250. Die übernehmende Gesellschaft 1st eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 742611.3. Gläubiger a) Die Rechte der Gläubiger der übernehmenden deutschen Mammut Invest GmbH ergeben sich aus § 122a Abs. 2 UmwG i. V. m. § 22 UmwG. Danach 1st den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Mammut Invest GmbH Sicherheit zu leisten, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes der Mammut Invest GmbH nach § 122a Abs. 2 i. V. m. § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Hdhe schriftlich anmelden. Dieses Recht steht den Gläubigern nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Die Gläubiger sind in der Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung bei der Mammut Invest GmbH gem. § 122a Abs. 2 i. V. m. § 22 Abs. 1 Satz 3 UmwG auf dieses Recht hinzuweisen. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist. Hinsichtlich des Anspruchs der Gläubiger ist unerheblich, ob dieser Anspruch auf Vertrag oder Gesetz beruht. Sicherheitsleistungen können aber nur Gläubiger eines so genannten obligatorischen Anspruchs verlangen. § 22 UmwG erfasst keine dinglichen Ansprüche, da insoweit der Gegenstand des dinglichen Rechts die Sicherheit darstellt. Der Inhalt der Forderung ist nur insoweit von Bedeutung, als diese einen Vermögenswert darstellen muss. Der zu sichernde Anspruch muss deshalb nicht notwendig unmittelbar auf Geld gerichtet sein, vielmehr besteht auch bei einem Anspruch auf Lieferung von Sachen oder sonstigen Leistungen ein Sicherheitsbedürfnis hinsichtlich eines später eventuell daraus resultierenden Schadensersatzanspruches. Der Anspruch ist unmittelbar gegenüber der Mammut Invest GmbH unter deren Geschäftsanschrift Rückenwiesenstr. 76 in 70197 Stuttgart geltend zu machen. Hierzu ist eine genaue Beschreibung der dem Anspruch zu Grunde liegenden Forderung erforderlich, so dass eine Individualisierung ohne weitere Nachforschungen möglich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Sicherheitsleistung spätestens sechs Monate nach Bekanntmachung der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der Mammut Invest GmbH gefordert werden muss.Unter der vorgenannten Anschrift können im Übrigen vollständige Auskünfte über die Modalitäten für die Ausübung der Rechte der Gläubiger und der Minderheitsgesellschafter eingeholt werden.Die Gläubiger der übertragenden FINI S.A., deren Forderungen vor der Veröffentlichung der Verschmelzung gem. Art. 1021-14 LGG begründet wurden, können ungeachtet etwaiger anderslautenden Vereinbarungen innerhalb von zwei (2) Monaten nach dieser Veröffentlichung bei dem Vorsitzenden Richter des in Handelssachen tagenden Bezirksgerichtes, in dessen Bezirk die Schuldnergesellschaft ihren Sitz hat, im Eilverfahren einen Antrag auf angemessene Sicherheitsleistung für fällige und noch nicht fällige Forderungen stellen, sofern der Verschmelzungsvorgang eine solche Sicherheitsleistung erforderlich macht. Der Vorsitzende Richter weist diesen Antrag ab, wenn der Gläubiger bereits über angemessene Sicherheiten verfugt, oder wenn diese in Anbetracht des Vermögens der Gesellschaft nach der Verschmelzung nicht notwendig sind. Die Schuldnergesellschaft kann diesen Antrag hinfällig werden lassen, indem sie den Gläubiger befriedigt, selbst wenn die Forderung noch nicht fällig ist. Werden die Sicherheiten nicht innerhalb der festgesetzten Frist gestellt, so wird die Forderung sofort fällig. Weitere Informationen über die Modalitäten der Ausübung der zuvor erwähnten Gläubigerrechte können kostenlos bei der Übernehmenden Gesellschaft an der vorstehend genannten Adresse eingeholt werden. b) Ein Hinweis auf die Modalitäten für die Ausübung der Rechte von Minderheitsgesellschaftern ist nicht bekannt zu machen, da es keine Minderheitsgesellschafter gibt, die der Verschmelzung widersprechen
HRB 742611:Mammut Invest GmbH, Stuttgart, Röckenwiesenstraße 76, 70197 Stuttgart.Die Gesellschafterversammlung vom 22.08.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital und Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "Bambus Invest GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Amtsgericht Stuttgart HRB 743852) um 1.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR.