HRB 2459: Manfred Bury GmbH, Weilerbach, Auf dem Immel 15, 67685 Weilerbach. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Firma Manfred Bury e.K. am 09.08.2017 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 2459: Manfred Bury GmbH, Weilerbach, Auf dem Immel 15, 67685 Weilerbach. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.07.2017 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 25.07.2017 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Firma Manfred Bury e.K. (Amtsgericht Kaiserslautern, 12 AR 205/17) auftretenden Kaufmann Bury, Manfred übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.