HRB 754131: Manfred Kalweit Textil GmbH, Sindelfingen, Hanns-Klemm-Straße 56, 71034 Böblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 754131: Manfred Kalweit Textil GmbH, Sindelfingen, Hanns-Klemm-Straße 56, 71034 Böblingen. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Liquidator bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, vertreten sie gemeinsam. Bestellt als Liquidator: Martini-Emden, Susanne, geb. Sitzler, Markgröningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Martini-Emden, Manfred, Markgröningen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 754131: Manfred Kalweit Textil GmbH, Sindelfingen, Hanns-Klemm-Straße 56, 71034 Böblingen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.08.2015 mit Nachtrag vom 14.09.2015. Geschäftsanschrift: Hanns-Klemm-Straße 56, 71034 Böblingen. Gegenstand: Der Vertrieb von Textilien aller Art und deren industrielle Herstellung sowie nach Erfüllung der handwerksrechtlichen Voraussetzungen auch deren handwerksmäßige Be- und Verarbeitung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Martini-Emden, Manfred, Markgröningen, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist entstanden infolge Abspaltung des Teilbetriebes "Handelsvertretungen und den Verkauf von Bekleidungen" aus dem Vermögen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Manfred Kalweit Textil GmbH", Sindelfingen (künftig: S.M.-E. Handelsvertretung GmbH, Amtsgericht Stuttgart HRB 242259) nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 11.08.2015 mit Nachtrag vom 14.09.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 11.08.2015. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.