Manfred Schreiter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Recklinghausen, Steinstraße 2, 45657 Recklinghausen. Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Recklinghausen, HRA 4668) am 07.09.2011 wirksam geworden.
Manfred Schreiter Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Recklinghausen, Steinstraße 2, 45657 Recklinghausen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14.07.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 14.07.2011 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter Rolf Steffen Schreiter, welcher das Unternehmen als eingetragener Kaufmann weiterführt, übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 III UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.