Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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Prokura erloschen:
Müller, Klaus, Germersheim, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
31.03.2023
Fries |
HRA 705059: Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Durlacher Allee 109, 76137 Karlsruhe. Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Müller, Klaus, Germersheim, * ‒.‒.‒‒.
HRA 705059: Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Durlacher Allee 109, 76137 Karlsruhe. Prokura erloschen: Schmechel, Ralf, Malsch, * ‒.‒.‒‒.
HRA 705059:Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Durlacher Allee 109, 76137 Karlsruhe.Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Mann, Leopold-August, Ettlingen, * ‒.‒.‒‒.
Mann Unternehmensbeteiligungen Holding GmbH & Co. KG, Karlsruhe, Durlacher Allee 109, 76137 Karlsruhe. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Mann Unternehmensbeteiligungen GmbH", Karlsruhe (Amtsgericht Mannheim HRB 109826) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2013 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 17.07.2013 den gesamten Holdingbetrieb auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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