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MannKind Deutschland GmbH, Berlin (HRB 177304) inaktiv

Firmendaten

Anschrift
Torstr. 138
10119 Berlin
Frühere Anschriften: 2
Widenmayerstr. 10, 80538 München
Lindwurmstr. 114, 80337 München
Kontaktmöglichkeit
Telefon: keine Angabe
Fax: keine Angabe
E-Mail: keine Angabe
Webseite: keine Angabe
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: 2008
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 2 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: HRB 177304
Amtsgericht: München
Rechtsform: GmbH
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die MannKind Deutschland GmbH aus Berlin war im Handelsregister München unter der Nummer HRB 177304 verzeichnet. Nach der Gründung am 17.12.2008 hat die MannKind Deutschland GmbH ihren Standort mindestens zweimal geändert. Der Unternehmensgegenstand war laut eigener Angabe 'Herstellung, Import und Export, Vertrieb und Handel von und mit chemischen und biologischen Produkten aller Art inklusive Arzneimitteln einschließlich der damit zusammenhängenden Rohmaterialien und Halbfabrikate, ferner alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft wird sich auch auf dem Gebiet der Forschung und Weiterentwicklung der vorgenannten Produkte betätigen.' Das eingetragene Stammkapital beläuft sich aktuell auf 25.000,00 EUR. Die MannKind Deutschland GmbH wies zuletzt einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 15.10.2019)

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Registermeldungen 9

Calendar 11.10.2019
Löschung

HRB 177304: MannKind Deutschland GmbH, München, Torstr. 138, 10119 Berlin. Die Verschmelzung wurde am 27.09.2019 in das Register des übernehmenden Rechtsträgers eingetragen.

Calendar 19.09.2019
Veränderung

HRB 177304: MannKind Deutschland GmbH, München, Torstr. 138, 10119 Berlin. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger auf Grund des Verschmelzungsplans vom 21.08.2019 mit der MannKind Netherlands B.V. mit dem Sitz in Amsterdam, Niederlande (niederländisches Handelsreigster, Nr. 08156246) verschmolzen. Die Voraussetzungen der Verschmelzung nach deutschem Recht liegen vor. Die Verschmelzung wird erst wirksam sobald die Voraussetzungen nach dem Recht, dem die übernehmende Gesellschaft unterliegt, erfüllt sind. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

Calendar 05.07.2019
Vorgang ohne Eintragung

HRB 177304: MannKind Deutschland GmbH, München, Torstr. 138, 10119 Berlin. Die Gesellschaft hat am 27.06.2019 den Entwurf eines Verschmelzungsplans über ihre Verschmelzung mit der MannKind Netherlands B.V. mit dem Sitz in Amsterdam / Niederlande (Handelsregister der niederländischen Kamer van Koophandels Dossiernummer 08156246) eingereicht. Nach § 122j Abs. 1 UmwG ist den Gläubigern der MannKind Deutschland GmbH Sicherheit für die Erfüllung ihrer Ansprüche zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie binnen zwei Monaten nach dem Tag dieser Mitteilung ihren Anspruch nach Grund und Höhe anmelden und glaubhaft machen, dass durch die grenzüberschreitende Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderungen gefährdet wird. Der Anspruch ist in der Anmeldung substantiiert und schlüssig nach den Regeln des Zivilprozesses darzulegen. Das Begehren muss dabei hinreichend deutlich erkennen lassen, dass der Gläubiger wegen einer bestimmten Forderung Sicherheitsleistung verlangt. Bloße Anfragen sind keine Anmeldungen. Der Rechtsgrund der Forderung, d.h. der der Forderung zugrundeliegende Sachverhalt, muss in der Anmeldung angegeben werden. Nach § 122j Abs. 1 UmwG hat die Anmeldung schriftlich zu erfolgen. Eine Anmeldung durch Telefax oder per E-Mail reicht nicht aus. Sicherheit kann beispielsweise durch die Hinterlegung von Geld oder die Verpfändung beweglicher Sachen geleistet werden. Der Anspruch auf Sicherheitsleistung besteht nicht, soweit Befriedigung verlangt werden kann. So sind beispielsweise fällige Forderungen nicht sicherungsbedürftig, da der Gläubiger seine Forderung klageweise durchsetzen kann. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der MannKind Deutschland GmbH gem. §122j Abs. 1 UmwG nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Die Glaubhaftmachung bedarf der Schriftform. Die Mittel der Glaubhaftmachung (z.B. Urkunden und die Versicherung an Eides Statt) sind beizufügen. Das Recht auf Sicherheitsleistung steht den Gläubigern der MannKind Deutschland GmbH gemäß § 122j Abs. 2 UmwG nur im Hinblick auf solche Forderungen zu, die vor oder bis zu 15 Tage nach dem Tag dieser Mitteilung entstanden sind. Die MannKind Deutschland GmbH wird vollständig auf die MannKind Netherlands B.V. verschmolzen werden. Letztere wird damit neue Schuldnerin aller bislang gegen die MannKind Deutschland GmbH bestehenden Forderungen sein. Etwaige Gläubigerrechte sind ab dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Verschmelzung allein gegen die MannKind Netherlands B.V. geltend zu machen.Nach Artikel 2:316 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches kann jeder Gläubiger der zu verschmelzenden Gesellschaften innerhalb eines Monats nach der Ankündigung der Verschmelzung durch die fusionierenden Gesellschaften bei Gericht gegen die Verschmelzung Einspruch erheben, indem er einen Antrag stellt, in dem die erforderliche Sicherheit angegeben ist. Mindestens eine der sich verschmelzenden Gesellschaften muss für die Befriedigung der Forderungen der Gläubiger der Gesellschaften, die dies beantragen oder anderweitig die Befriedigung der Forderungen garantieren, Sicherheit leisten, andernfalls wird der Widerspruch beibehalten. Das Gericht weist den Antrag zurück, wenn der Antragsteller nicht nachgewiesen hat, dass die Finanzlage der MannKind Netherlands B.V. nach der Verschmelzung weniger Garantien dafür bietet, dass die Forderung bezahlt wird und dass keine ausreichenden Sicherheiten von der Rechtsperson eingeholt wurden. Vor seiner Entscheidung kann das Gericht juristischen Personen die Möglichkeit bieten, innerhalb einer vom Gericht festzulegenden Frist und in einer vom Gericht festzulegenden Weise Sicherheit zu leisten. Wurde der Widerspruch fristgerecht eingelegt, kann die Fusion erst nach Rücknahme des Widerspruchs oder nach einer praktikablen Aufhebung des Widerspruchs durchgeführt werden.4.2. Recht der Minderheitsgesellschafter. Da weder an der MannKind Deutschland GmbH noch an der MannKind Netherlands B.V. Minderheitsgesellschafter beteiligt sind, finden die Vorschriften zum Schutz von Minderheitsgesellschaftern bei der geplanten Verschmelzung keine Anwendung.4.3. Anschrift zur Einholung von Auskünften i.S.v. § 122 d Satz 2 Nr. 4 UmwG. Unter folgender Anschrift können vollständige Auskünfte über die Modalitäten der Ausübung der Rechte der Gläubiger der an der grenzüberschreitenden Verschmelzung beteiligten Gesellschaften kostenlos eingeholt werden: MannKind Deutschland GmbH c/o METIS Rechtsanwälte LLP Untermainkai 30, 60329 Frankfurt am Main Deutschland Telefax: +49 69 271 38 89 70

Calendar 27.02.2019
Veränderung

HRB 177304: MannKind Deutschland GmbH, München, Torstr. 138, 10119 Berlin. Bestellt: Geschäftsführer: Thomson, David, Westlake Village / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Dr. Martens, Jürgen A., Irving, TX/USA / Vereinigte Staaten, * ‒.‒.‒‒.

Calendar 03.04.2014
Veränderung

HRB 177304:MannKind Deutschland GmbH, München, Widenmayerstr. 10 c/o Gibson, Dunn & Crutcher LLP, 80538 München.Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Torstr. 138, 10119 Berlin.

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Historie 6

11.10.2019
Registervorgang

Löschung 10.10.2019

27.02.2019
Entscheideränderung

Austritt
Herr Jürgen A. Martens
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr David Thomson
Geschäftsführer

03.04.2014
Adressänderung

Alte Anschrift:
Widenmayerstr. 10
80538 München

Neue Anschrift:
Torstr. 138
10119 Berlin

18.03.2009
Entscheideränderung

Austritt
Frau Renate Mössbauer
Geschäftsführer

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Jürgen A. Martens
Geschäftsführer

11.03.2009
Adressänderung

Alte Anschrift:
Lindwurmstr. 114
80337 München

Neue Anschrift:
Widenmayerstr. 10
80538 München

Firmenname geändert

alt:
RM 2875 Vermögensverwaltungs GmbH

neu:
MannKind Deutschland GmbH

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